Verkehrsstraftat / Trunkenheit / Unfallflucht

Bestimmte Tatbestände führen automatisch zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis. So ordnet regelmäßig das jeweilige Amtsgericht im Falle einer Trunkenheitsfahrt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis an. Auch im Falle einer Straßenverkehrsgefährdung, Verkehrsunfällen mit Körperverletzung, Nötigungen im Straßenverkehr etc. wird häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen und möglicherweise zur Wiedererlangung des Führerscheines die Durchführung einer MPU (Medizinisch-psychologischen-Untersuchung) angeordnet werden.

Wir übernehmen die Verteidigung, in dessen Rahmen wir die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen überprüfen.