

Wird die Anhörung des Betroffenen im Rahmen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angeordnet, sollte sogleich der kompetente Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Fragen, ob etwa die Messung der Geschwindigkeitsüberschreitung korrekt erfolgt ist, die verwendeten technischen Einrichtungen in Ordnung gewesen sind, ein gültiger Eichschein vorliegt, das angewendete Messverfahren geeignet ist, den Vorwurf der Abstandsunterschreitung zu belegen, ob im Falle eines Rotlichtverstoßes die vorangegangene Gelbphase möglicherweise zu kurz war, die Anordnung eines Fahrverbotes gerechtfertigt ist und, sofern dies der Fall sein sollte, das Fahrverbot dennoch – gegebenenfalls gegen Erhöhung der Geldbuße – aufgehoben werden kann, ob das Fahrzeug zu Recht abgeschleppt worden ist etc., können regelmäßig nur durch einen fachkompetenten Rechtsanwalt beantwortet werden.
Meistens sind zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage die amtliche Ermittlungsakte und gegebenenfalls weitere Unterlagen beizuziehen. Sofern erforderlich, fordern wir diese Unterlagen automatisch an.