

Durch die Aufhebung der Singularzulassung sind wir in der Lage, die Interessen unserer Mandanten im gesamten Bundesgebiet sachgerecht zu vertreten. Wir entscheiden mit unseren Mandanten gemeinsam, ob wir Termine außerhalb Hamburgs selbst wahrnehmen oder im Einzelfall nach von uns festgelegten Kriterien qualifizierte Kollegen direkt vor Ort mit der Terminswahrnehmung beauftragen.
Für die Qualität unserer Betreuung macht es keinen Unterschied, ob unsere Mandanten in Hamburg wohnen und außerhalb Hamburgs einen Rechtsstreit führen müssen oder, umgekehrt, außerhalb Hamburgs wohnen und in Hamburg ein Verfahren anhängig ist.