

Die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen wirft auch auf Grund häufiger gesetzlicher Änderungen viele rechtliche Fragen auf. Wir sind behilflich bei der Gestaltung neuer und Überarbeitung bereits bestehender Arbeitsverträge. Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, sei es durch Ausspruch einer Kündigung oder durch Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung, beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu den Einzelheiten des Kündigungsschutzrechtes, der Beachtung weiterer gesetzlicher Vorschriften, z. B. aus dem Bereich des Jugendarbeitsschutzes, des Mutterschutzes oder des Schutzes von Schwerbehinderten. Von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist stets die Höhe einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wir beraten Sie über die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Anspruch besteht und führen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entsprechende Verhandlungen zur Durchsetzung berechtigter bzw. zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.