


Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Verkehrsrecht. Ganz gleich, ob Sie Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall bei der Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung geltend machen oder abwehren wollen, ob Sie Ärger mit Ihrer Werkstatt oder beim Autokauf haben, oder ob Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtmissachtung oder eine Verkehrsstraftat, z. B. wegen Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen wird, finden Sie bei uns kompetente und erfahrene Ansprechpartner.
Auch in Fällen aus anderen Sachgebieten des Versicherungsrechts übernehmen wir gern Ihre Rechtsvertretung.
Auf Grund unserer Tätigkeit für die von uns vertretenen Unternehmen, Betriebe und Arbeitnehmer verfügen wir über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Handels- und Transportrechts, des Bau- und Mietrechts sowie des Arbeitsrechts. Hier beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Kündigungsschutzes, der Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, über Ansprüche auf Zahlung von Abfindungen und Abmahnungen.
Wir unterstützen Sie ferner bei der Gestaltung und Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, Mietverträgen, Kauf- und Lieferverträgen oder von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gerichtliche Auseinandersetzungen stellen häufig für die Streitparteien eine besondere persönliche oder wirtschaftliche Belastung dar. Wir suchen mit unseren Mandanten deshalb stets nach wirtschaftlich vernünftigen und tragfähigen Lösungen, die wir mit der Gegenseite verhandeln, um langwierige und kostenintensive Prozesse dort zu vermeiden, wo es sinnvoll ist.
Wir übernehmen für unsere Mandanten auch bundesweit das Inkasso offener Forderungen im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kümmern wir uns für Sie um die Deckungszusage und die weitere Abwicklung bzw. Abrechnung mit der Versicherungsgesellschaft.
Zur Beantwortung weiterführender Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.