

Das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen wurde am 27.10.2010 im Bundes-gesetzblatt 2010 Teil 1 Nr. 52, S. 1408 ff verkündet. Es tritt am 28.10.2010 in Kraft.
In Deutschland ist jetzt der Weg frei für die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldsanktionen aus EU-Staaten. Dies bedeutet , dass
Geldbußen für Verkehrsverstöße in EU-Staaten, die ab dem 28.10.2010 begangen werden, grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden können.
EU-Staaten, die ihrerseits noch keine Umsetzung vorgenommen haben, können in Deutschland aber bislang keine Vollstreckung rechtskräftiger Bescheide beantragen (z. B. Italien).