29.10.10

Vollstreckung von Bußgeldern aus EU-Staaten

Das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen wurde am 27.10.2010 im Bundes-gesetzblatt 2010 Teil 1 Nr. 52, S. 1408 ff verkündet. Es tritt am 28.10.2010 in Kraft.

In Deutschland ist jetzt der Weg frei für die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldsanktionen aus EU-Staaten. Dies bedeutet , dass 

  • während des Sommers 2010 im EU-Ausland begangene Verstöße eben-falls durchgesetzt werden können, wenn die ausländische Behörde den Bußgeldbescheid nach dem 28.10.2010 ausstellt;
  • eine behördliche Entscheidung bzw. eine gerichtliche Entscheidung, die nach dem 28.10.2010 rechtskräftig wird, nun ebenfalls in Deutschland vollstreckt werden kann;
  • Geldbußen für Verkehrsverstöße in EU-Staaten, die ab dem 28.10.2010 begangen werden, grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden können.

EU-Staaten, die ihrerseits noch keine Umsetzung vorgenommen haben, können in Deutschland aber bislang keine Vollstreckung rechtskräftiger Bescheide beantragen (z. B. Italien).